Voraussetzungen

Die Gründung neuer Nationen basiert heutzutage zumeist auf dem "Übereinkommen über die Rechte und Pflichten der Staaten" (auf Englisch: Convention on Rights and Duties of States), auch als Montevideo Konvention bekannt.[1] Der erste Artikel der Konvention legt folgenden Grundregeln oder Normen fest:

Der Staat als Subjekt des internationalen Rechts sollte folgende Eigenschaften besitzen:

  1. Eine ständige Bevölkerung
  2. Ein definiertes Staatsgebiet
  3. Eine Regierung
  4. Die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten.
  5. Die Bilanz der ersten zehn Artikel erläutern, dass die politische Existenz eines Staates unabhängig von seiner Anerkennung durch die anderen Staaten ist und auf seine eigenen Interessen gestützt ist - und dass kein Staat sich einfach in die Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen darf.
  6. Bei diesen Grundregeln handelt es sich jedoch nicht um Gesetze im herkömmlichen Sinne. Jeder kann sich als Land erklären, zu jeder Zeit, und überall. Allerdings wird dich niemand ernst nehmen, was wiederum bedeutet, dass du als Nation keine Legitimation hast.

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